Die Therapiekosten werden aufgrund einer ärztlichen Verordnung von den Krankenkassen übernommen.
Für erwachsene PatientInnen (über 18 Jahre) fallen die gesetzlichen Zuzahlungen und Verordnungsgebühren der Krankenkasse an. Die Zuzahlungen entfallen bei Jugendlichen (unter 18 Jahren).
Die Kosten für Unterbringung im Einzelzimmer und Vollverpflegung betragen ab 2021 je nach verfügbaren Zimmertypen 54,00 - 64,00 EUR (Einzelzimmer) pro Tag und müssen von den Teilnehmern selbst übernommen werden. Bei Doppelzimmerbelegung gelten geringere Tagessätze.
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